Vorgeschichte
Die KlimaSeniorinnen sind vor die Gerichte gelangt, weil sie schon heute stark unter den Folgen des Klimawandels leiden. Als Gruppe älterer Frauen sind sie gegenüber den immer häufigeren und stärkeren Hitzewellen besonders verletzlich. Sie haben die Schweiz aufgefordert, wirksame Klimaschutzmassnahmen zu ergreifen und damit ihr Leben und ihre Gesundheit zu schützen. Denn die Schweiz plant und tut nicht genug, um die nationalen und internationalen Klimaziele einzuhalten und die Klimapolitik insgesamt so auszugestalten, dass menschenrechts-kompatibler Klimaschutz möglich ist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am 9. April 2024, dass die Schweiz mit ihrer bisherigen Klimapolitik gegen Menschenrechte verstösst. Zur Begründung erklärte das Gericht unter anderem: Es fehlt an einem fairen, nationalen CO₂-Budget und damit an einer Eruierung der für die Einhaltung des 1,5°C-Limits nötigen Grenze für Treibhausgasemissionen. Ohne ein solches Budget kann ein wirksamer Klimaschutz nicht gewährleistet werden.
Der EGMR hatte die Schweiz bereits im März 2023 aufgefordert zu beantworten, ob die Schweiz ein nationales CO₂-Budget festgelegt hat, und wenn ja, auf welcher Grundlage. Zudem sollte die Schweiz beantworten, wie der „faire Anteil“ eines Staates am global verbleibenden CO₂-Budget bewertet werden soll.
Die Schweiz konnte überhaupt kein – geschweige denn ein faires – nationales CO₂-Budget vorlegen. Sie erklärte aber, dass ihre nationale Klimapolitik “einen ähnlichen Ansatz zur Festlegung eines CO₂-Budget” verfolgen würde, denn es könne berechnet werden, wie viele Emissionen mit der geplanten Klimastrategie bis zur Erreichung von Netto-Null noch emittiert werden.
Diese Erklärung überzeugte das Gericht nicht. Genau diese fehlende Grundlage – das fehlende nationale CO₂-Budget – wertete das Gericht als kritische Lücke bei der Ausarbeitung des Schweizer Klimarechts – und als Verletzung der menschenrechtlichen Schutzpflichten des Staates.
Rechtliche Einordnung der EGMR-Klimaurteile
Das folgende Video erläutert aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die rechtlichen Grundlagen und Grenzen der Klimarechtsprechung, insbesondere die positiven staatlichen Verpflichtungen im Kontext des Klimawandels und die Rolle der Gerichte im Zusammenspiel mit Legislative und Exekutive.
Stand der Umsetzung des Urteils
Um Menschenrechte in der Schweiz adäquat zu schützen, muss die Schweiz (und jedes Land im Europarat) seinen fairen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5°C leisten.
Die folgende Tabelle stellt die Anforderungen aus dem KlimaSeniorinnen-Urteil (Stichtag 14. Februar 2024) dem Stand der Umsetzung durch die Schweiz gegenüber.
| Das verlangt das Urteil: | Das unternahm die Schweiz: |
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| Verbindlicher Zeitplan zur Erreichung der Klimaneutralität |
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1,5°C kompatibles, faires, nationales CO2-Budget als Grundlage für Zeitplan zur Erreichung der Klimaneutralität
→ CO2-Budget zeigt auf, wieviel vom global verbleibenden CO2-Budget der Schweiz zusteht
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| Veröffentlichung des nationalen CO2-Budgets |
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| Überarbeitung der Klimaziele basierend auf dem nationalen CO2-Budget |
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| Nachweis der Erfüllung der Klimaziele |
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| Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung der Klimaziele auf auf Basis der bestverfügbaren Wissenschaft |
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| Einbezug der im Ausland konsumbedingt verursachten Emissionen |
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| Rechtzeitige, angemessene und kohärente Ausarbeitung von Klimaschutzmassnahmen zur Erreichung der Klimaziele |
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| Zugang zu Gerichten im Klimabereich und richterliche Anwendung des KlimaSeniorinnen-Urteils |
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Chronologie zum CO₂-Budget
16. März 2023: Fragen des EGMR zum nationalen CO₂-Budget der Schweiz
- Hat die Schweiz ein nationales CO₂-Budget festgelegt? Falls ja: Auf welcher Grundlage wurde dieses Budget berechnet?
- Wie soll der „faire Anteil“ eines Staates am global verbleibenden CO₂-Budget bestimmt werden?
29. März 2023: Eingabe der Schweiz mit Anhang 1 – Policy Brief und Anhang 2 – internes Arbeitspapier
- Die Schweiz konnte kein nationales CO₂-Budget vorlegen.
- Sie behauptete, ihre Klimapolitik verfolge “einen ähnlichen Ansatz”, da man berechnen könne, wie viele Emissionen mit der geplanten Klimastrategie bis Netto-Null noch anfallen würden.
9. April 2024: Urteil des EGMR
- Die Berechnung der mit der geplanten Klimapolitik verbundenen kumulativen Emissionen ist kein valider Ansatz zur Festlegung eines nationalen CO2-Budgets (§§ 360 und 570).
- Es ist möglich, das nationale CO₂-Budget vis-à-vis dem global verbleibenden CO₂-Budget zu berechnen. Die Aufteilung des global verbleibenden CO₂-Budgets hat, unter anderem, basierend auf dem Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten unter der Klimarahmenkonvention und dem Pariser Klimaübereinkommen zu erfolgen (§§ 571, 254, 215–229). Dieses Prinzip verlangt, dass die Staaten auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten handeln (§ 571). Das globale CO₂-Budget kann und muss also mittels Fairness-Prinzipien rechnerisch aufgeteilt werden – respektive nationale CO₂-Budgets müssen so bemessen werden, dass sie einen fairen Anteil am global verbleibenden CO₂-Budget darstellen.
- Fehlendes nationales CO₂-Budget stellt eine kritische Lücke bei der Ausarbeitung des Klimarechts und eine Verletzung der menschenrechtlichen Schutzpflichten der Schweiz dar (§ 573).
27. September 2024: Aktionsreport der Schweiz an das Ministerkomitee
- Die Schweiz bezifferte unter dem Titel “CO₂-Budget” die mit ihrer Klimastrategie ab 2020 bis 2050 geplanten Emissionen vor dem Ministerkomitee mit 660 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten.
März und September 2025: Div. NGO-Kommunikationen an das Ministerkomitee des Europarates, inkl. Kommunikation der KlimaSeniorinnen
- Nationale CO₂-Budgets müssen so bemessen werden, dass sie einen fairen Anteil am global verbleibenden CO₂-Budget darstellen.
- Eine Berechnung der mit der geplanten Klimapolitik verbundenen kumulativen Emissionen genügt nicht.
17. September 2025: Zweite Überwachung der Umsetzung des KlimaSeniorinnen-Urteils durch das Ministerkomitee des Europarates
- Das Ministerkomitee hat die Bezifferung der geplanten Emissionen der Schweiz zur Kenntnis genommen. Es hat die Berechnung der Schweiz aber nicht als nationales CO₂-Budget im Sinne des Urteils anerkannt.
- Das Ministerkomitee sah sich aber “angesichts der Komplexität der betreffenden Fragen und der sich wandelnden Natur der Klimapolitik … nicht in der Lage, die Klimapolitik der Schweiz über mehrere Jahrzehnte hinweg im Detail zu überwachen oder Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten klimawissenschaftlichen Regeln beizulegen.”
- Vor diesem Hintergrund hat das Ministerkomitee die Schweiz aufgefordert, “die Möglichkeit zu prüfen, eine unabhängige nationale Stelle einzurichten, die der nationalen politischen Struktur entspricht und deren Aufgabe es ist, die Klimapolitik zu überwachen und unter anderem Empfehlungen an die politischen Behörden auszusprechen, wobei sie sich gegebenenfalls auf bewährte Verfahren anderer Mitgliedstaaten stützen kann.”
- Das Ministerkomitee ist der Auffassung, dass ein solcher unabhängiger nationaler Mechanismus erheblich zur Umsetzung des Urteils beitragen und die Aufsichtsfunktion des Ministerkomitees erleichtern würde. Zudem erinnerte das Ministerkomitee “an die Schlüsselrolle, die den innerstaatlichen Gerichten in Klimaklagen zukommt, da sie die positiven Verpflichtungen des Staates gemäss Artikel 8 gewährleisten, und forderte die Schweiz auf, dafür zu sorgen, dass die innerstaatlichen Gerichte über die erforderlichen Mittel und Verfahrensmöglichkeiten in diesem Bereich verfügen.” Die nationalen Gerichte sollen also als Schutzmechanismus fungieren, indem sie “unter anderem die vollständige Einhaltung der Anforderungen der EMRK gewährleisten.”
