Ein historisches Urteil

Foto © Miriam Künzli / Greenpeace
Die Schweiz hat das Recht auf Klimaschutz verletzt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR*) entschieden. Die Grosse Kammer des Gerichtshofs hat am 9. April 2024 in unserem Fall geurteilt, dass die Schweiz die Menschenrechte der älteren Frauen verletzt, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Konkret stellte das Gericht eine Verletzung von Artikel 8 fest (Recht auf Privat- und Familienleben). Der Gerichtshof stellte ausserdem fest, dass der Verein, der Frauen im Alter von 64 Jahren und älter vertritt, Opferstatus hat. Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für uns KlimaSeniorinnen. Unser Sieg ist ein Sieg für alle Generationen, das Urteil ist ein Meilenstein im Kampf für ein lebenswertes Klima für alle.
Seit der Urteilsverkündung Anfang April 2024 erreichen uns unzählige herzerwärmende Nachrichten. Menschen aus aller Welt gratulieren uns und wünschen uns weiterhin Glück und gutes Gelingen. Sie erzählen uns ihre Geschichten und berichten, wie sie sich durch unsere Arbeit inspiriert fühlen. Und wieder einmal wird uns bewusst: Wir kämpfen nicht allein auf weiter Flur, in vielen anderen Ländern setzen sich Menschen für den Schutz ihrer Menschenrechte und für mehr Klimagerechtigkeit ein. Seit dem historischen Urteil des EGMR haben sich hunderte Menschen als Mitglied oder Unterstützer:in unseres Vereins eingetragen. Wir sind überwältigt von so viel Zuspruch. All diese Nachrichten bestätigen uns in unserem Tun. Es ist der Lohn für unser langjähriges Engagement: seit 2016 engagieren wir uns zum Schutz unserer Menschenrechte.
Mit dem Sieg vor dem EGMR endet unser Weg nicht. Unser Verein bleibt bestehen, um die Implementierung des Urteils zu verfolgen und den Klimaschutz in der Schweiz und ganz Europa zu verbessern. Unser Weiterbestehen ist auch wichtig, um der teils heftigen Kritik am Urteil bestimmt entgegenzutreten. Wir verurteilen die verbalen Angriffe auf Frauen und Alter. Schamlos lassen sich gewisse Menschen öffentlich über uns, die Richter:innen des EGMR und das Urteil aus. Eine Verrohung der Debatte ist eine Gefahr für ein friedliches Zusammenleben und unsere Demokratie. Wir wünschen uns eine sachliche Diskussion über den EGMR-Entscheid und die Folgen für unser Land. Menschenrechte sind weder links noch rechts, sondern universell. Menschenrechte schützen uns alle. Klimaschutz, der die Menschenrechte wahrt, kommt uns allen zu Gute.
Alle Dokumente inklusive Q+A (Fragen und Antworten) zu unserem Verfahren in der Schweiz und am EGMR finden Sie hier: https://www.klimaseniorinnen.ch/dokumente
Unsere Medienmitteilungen und Fotos sind alle hier zu finden: https://www.klimaseniorinnen.ch/medien/
Aktuelles
Bitte beachten sie auch unsere Unterseite zu den öffentlichen Aktivitäten von und mit uns KlimaSeniorinnen.
PUBLIKATION: KlimaSeniorinnen-Urteil: Menschenrechtliche Pflicht der Schweiz, ihren fairen Anteil am global verbleibenden CO2-Budget zu quantifizieren
Publikation von Cordelia Bähr in der Zeitschrift Umweltrecht in der Praxis, einer renommierten und wichtigen Umweltrechtszeitschrift der Schweiz (erschienen am 21.Mai 2025)
AKTION: 9. April 2025: Klima-Urteil: Umsetzen – jetzt!
Vor einem Jahr, am 9. April 2024, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein historisches Urteil zur Klage der KlimaSeniorinnen Schweiz veröffentlicht: Die Schweiz verletzt die Menschenrechte, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Zum einjährigen Jubiläum dieses bahnbrechenden Urteils enthüllten die KlimaSeniorinnen am Mittwoch, 9. April 2025 auf dem Bundesplatz in Bern ein Mahnmal in Form eines 2,5 Tonnen schweren Steins aus Strassburg. Mit dem Stein wollen sie ihren Forderungen Nachdruck verliehen.

AUSZEICHNUNGEN: Unsere Arbeit findet im 2024 Anerkennung weit über die Schweiz hinaus!
- TIME kürt unsere Anwältin, Cordelia Bähr, zu eine der 100 einflussreichsten Personen im 2025
- «The Independent» führte uns auf seiner Liste der «100 weltweit führenden Umweltschützer» auf.
- BBC zählte unsere Co-Präsidentin Rosmarie Wydler-Wälti als einzige Schweizerin zu den 100 einflussreichsten Frauen der Welt im Jahr 2024.
- «Nature» erkürte unsere Anwältin Cordelia Bähr als einzige Schweizerin zu den « 10 Menschen, die 2024 die Wissenschaft geprägt haben».
- Die Schweizer Somazzi-Stiftung verlieh uns ihren Preis für unseren Einsatz für die Menschenrechte.
- Am 22. Juni erhielten wir von der Società Geografica Italiana im Rahmen des Literaturfestivals zusammen mit der Gruppe Giudizio Universale die Auszeichnung «Navicella d’oro per l’ambiente» für unser Engagement für Klimagerechtigkeit.
Warum wir klagen
Die Klimaerwärmung macht Menschen krank. Wir ältere Menschen gehören dazu: Wegen der häufigeren und intensiveren Hitzewellen steigen die Risiken, frühzeitig krank zu werden oder zu sterben, für uns übermässig an. Ausserdem müssen wir heute handeln, um unsere Nachkommen vor noch viel schlimmeren Auswirkungen zu schützen. Wir klagen, weil alles, was uns lieb ist, auf dem Spiel steht.
Wir brauchen Sie!
Unsere Grundrechte sind bedroht, die zuständigen Stellen tun aber zu wenig, um die Klimaerwärmung auf ein ungefährliches Ausmass zu begrenzen. Als Frau im Pensionsalter mit Wohnsitz in der Schweiz können Sie Mitglied werden.
Sie können unsere Klimaklage jedoch auch unterstützen, wenn Sie keine Seniorin sind oder in einem anderen Land wohnen.
Ausserdem können Sie uns mit einer Spende unterstützen.
Unsere Aktivitäten
Wir werden regelmässig an diverse Anlässe als Rednerinnen eingeladen, geben selber Workshops und treten in diversen Formaten in der ganzen Schweiz auf. Wir freuen uns, wenn wir Sie an der einen oder anderen Aktivität begrüssen können. Erfahren Sie mehr über unsere vergangenen und zukünftigen Aktivitäten.
Die Klimaklage ist ein Projekt der KlimaSeniorinnen. Wir arbeiten mit Greenpeace Schweiz zusammen und werden von weiteren Organisationen unterstützt.
*EGMR: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Strassburg von den Mitgliedstaaten des Europarates errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats und schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen in den Europarat-Staaten (inkl. Schweiz seit 1963).
EuGH: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) legt das EU-Recht aus und gewährleistet damit, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Sitz in Luxembourg, gegründet 1952.
(Mit diesem Gericht hat unsere Beschwerde nichts zu tun)